
Handel mit Wertpapieren: Worauf Unternehmer zu achten haben
Haben Sie für sich als Unternehmer die Chancen der Börse für sich erkannt und denken darüber nach, selbst mit Ihrem Unternehmen im Aktienhandel einzusteigen? Eine zukunftsorientierte und sinnvolle Idee, die Ihnen so einige Türen öffnen kann. Ganz so einfach ist das allerdings nicht. Im Gegenteil steht jede Menge Organisation und Planung an, bevor es überhaupt an die Börse gehen kann. Die wichtigsten Regelungen und Voraussetzungen haben wir für Sie zusammengefasst.
Voraussetzungen für den Börsengang
Damit Sie als Unternehmen Wertpapiere an der Börse handeln können, benötigen Sie eine offizielle Zulassung. Die Voraussetzungen für diese sind gesetzlich im Börsengesetz, der Börsenzulassungsverordnung und dem Wertpapierprospektgesetz festgehalten. Es ist allerlei Informationsbeschaffung und Papierkram erforderlich, bevor Sie einen Antrag stellen können. Die zwei wichtigsten Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, sind die folgenden:
- Das Unternehmen muss mindestens drei Jahre bestehen
- Das Eigenkapital muss mindestens 1,25 Millionen Euro betragen
- Für den Streubesitz der Aktien sind grundsätzlich 25% vorgesehen
- Für ein öffentliches Angebot an der Börse muss ein Wertpapierprospekt erstellt werden
- Es müssen vom Markt festgelegte Transparenzanforderungen erfüllt werden
Für den Start an der Börse ist neben einer Genehmigung noch anderes notwendig. Beschäftigen wir uns dafür mit der wichtigen Frage: Was ist LEI? Bei der sogenannten LEI-Nummer handelt es sich um einen global einzigartigen Code, den Sie für die Teilnahme am Finanzmarkt benötigen. Egal, ob Sie mit Wertpapieren oder anderen Derivaten handeln möchten, ist solch ein Legal Entity Identifier gesetzlich verpflichtend. Durch eine solche LEI können Unternehmen bzw. Parteien einer Transaktion eindeutig zugeordnet werden. Dadurch entsteht hohe Transparenz, die Missbrauch auf dem Finanzmarkt vermeiden soll.
So erfolgt der Start an der Börse
Haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt und eine Zulassung für die Börse erhalten, kann es losgehen. Der erstmalige Börsengang kann über ein öffentliches Angebot erfolgen – das sogenannte Initial Public Offering ist die typischste Variante für den Börseneinstieg. Immer wenn Aktien ausgegeben werden, steigt dadurch Ihr Kapital. Dieses kann wiederum auf weitere Aktien verteilt werden, damit noch mehr Anleger und Investoren die Möglichkeiten haben, diese zu erwerben. Sobald Sie erst Ihre ersten Aktien an den Mann gebracht haben, wird der Börsengang ein Leichtes werden.
Für wen eignet sich der Handel mit Aktien?
Allein basierend auf der Tatsache, dass ein Unternehmen mindestens drei Jahre tätig sein muss, um an die Börse gehen zu können, und darüber hinaus ein gewisses Kapital vorweisen muss, ist die Option für viele Unternehmen grundsätzlich ausgeschlossen. Kleinunternehmen und Start-Ups werden eher einen langen Weg haben, wenn Sie von dem Handel mit eigenen Aktien träumen.
Eine gute Option ist der Aktienhandel hingegen für mittelständische Unternehmen, die sich auf dem Finanzmarkt bereits auskennen und über ein gutes Eigenkapital verfügen. Der Börsengang bietet ihnen die Option, das Geschäft weiter zu expandieren und effektiv weitere Geldmittel zu erzeugen. Mithilfe der zusätzlichen Geldmittel, die durch den Aktienhandel entstehen, erhöht sich die Bonität und auch die Flexibilität eines Unternehmens. Sie können Ihre Marktposition auf diesem Wege beweisen und wenn alles gut läuft festen Fuß unter den Großen fassen.
Seien Sie sich auch der Risiken bewusst
Aktienhandel klingt vielversprechend – und das kann er gewiss auch sein. Die potenziellen Risiken an der Börse sind aber keineswegs zu missachten und sollten gewissenhaft im Voraus durchgegangen werden. Seien Sie auf alle Fälle vorbereitet – nicht nur auf die Erfolge. Erst dann können Sie mit gutem Gewissen Ihren Börsengang starten!