Meta Platforms hat angekündigt, ab dem 27. Mai 2025 mit dem Training seiner KI-Modelle auf Basis von Daten europäischer Nutzerkonten zu beginnen. Dazu zählen Inhalte wie Posts, Fotos oder Kommentare – veröffentlicht auf Facebook, Instagram oder WhatsApp von Nutzerinnen und Nutzern über 18 Jahren mit Wohnsitz in Europa.
Auch Dritte könnten betroffen sein
Besonders heikel: Auch Daten von Personen, die selbst keinen Meta-Account besitzen, könnten genutzt werden – etwa wenn jemand ein öffentliches Foto mit anderen darauf teilt. Zusätzlich fließen sämtliche Interaktionen mit KI-Tools wie dem WhatsApp-Chatbot „Meta AI“ ins Training ein.
Daten landen dauerhaft im KI-System
Die gesammelten Inhalte dienen nicht nur dem aktuellen KI-Modell, sondern auch der Entwicklung zukünftiger generativer KI-Systeme. Ist ein Datensatz einmal im System, lässt er sich nach aktuellem Stand der Technik nicht mehr aus dem Modell entfernen.
Jetzt handeln: Widerspruch möglich!
Wer ein Konto bei einem Meta-Dienst besitzt und nicht möchte, dass eigene Inhalte fürs KI-Training verwendet werden, kann aktiv widersprechen. Der Widerspruch sollte möglichst vor dem Start am 27. Mai eingelegt werden – danach kann zwar weiterhin widersprochen werden, aber bereits genutzte Daten bleiben im System.
Was gilt für Personen ohne Account?
Auch wer selbst keinen Account besitzt, kann grundsätzlich eine Löschung verlangen – Voraussetzung ist allerdings, dass bekannt ist, dass Daten von Dritten veröffentlicht wurden. In der Praxis ist das oft schwer nachvollziehbar.
Datenschutzbehörden sind skeptisch
Der zweite Versuch von Meta, mit europäischen Nutzerdaten zu arbeiten, kommt ein Jahr nach dem ersten Anlauf, der 2024 auf Druck der irischen Datenschutzbehörde gestoppt wurde. Meta ist nun überzeugt, alle Anforderungen des Europäischen Datenschutzausschusses zu erfüllen.
Kritik: Einwilligung nötig!
Die Landesbeauftragte für Datenschutz in Niedersachsen hält die Pläne für kritisch. Ihrer Meinung nach braucht es eine vorherige Zustimmung der Betroffenen – auch von Dritten, die in Posts erwähnt oder abgebildet sind. Meta hingegen beruft sich auf ein „berechtigtes Interesse“ gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Was passiert, wenn Irland zustimmt?
Sollte die irische Datenschutzaufsicht das Vorgehen absegnen, bleibt Betroffenen nur noch der Widerspruch oder ein Antrag auf Löschung der Daten. Wer also Kontrolle über seine Inhalte behalten möchte, sollte schnell aktiv werden.