Cookies nur mit ehrlicher Wahl: Gericht zwingt Webseiten zu „Alles ablehnen“-Button!

Cookies nur mit ehrlicher Wahl: Gericht zwingt Webseiten zu „Alles ablehnen“-Button!

Das Verwaltungsgericht Hannover hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Webseitenbetreiber müssen künftig bei Cookie-Einwilligungen eine gleichwertige Schaltfläche zum „Alles ablehnen“ auf der ersten Ebene des Banners anbieten – sofernes einen „Alle akzeptieren“-Button gibt. Ein Urteil, das Datenschutz in Deutschland ein großes Stück voranbringt.

Hintergrund: Kritik an fehlender echter Wahl

Auslöser für das Verfahren war ein niedersächsisches Medienunternehmen, das Nutzer*innen über ein Cookie-Banner zur Einwilligung bewegen wollte – allerdings ohne echte Auswahlmöglichkeit. Statt einer klaren Option zur Ablehnung wurde der Eindruck erweckt, es gäbe nur die Zustimmung.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Niedersachsen hatte dagegen eine Anordnung erlassen – und bekam nun Recht vor Gericht.

Gericht bemängelt mehrere Verstöße

Die Richter sahen gleich eine ganze Reihe von Problemen:

  • Das Ablehnen der Cookies war komplizierter als das Akzeptieren.

  • Wiederholende Banner setzten Nutzer*innen unter Druck.

  • Begriffe wie „optimales Nutzungserlebnis“ oder „akzeptieren und schließen“ waren irreführend.

  • Der Hinweis auf das Widerrufsrecht und Datenverarbeitung außerhalb der EU war nur versteckt auffindbar.

  • Der Begriff „Einwilligung“ fehlte ganz.

  • Es war unklar, wie viele Drittanbieter tatsächlich eingebunden waren.

Das Gericht stellte klar: Solche Einwilligungen sind nicht gültig – und damit ein Verstoß gegen die DSGVO sowie das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz.

Datenschutzbeauftragter hofft auf Signalwirkung

Denis Lehmkemper, Landesdatenschutzbeauftragter in Niedersachsen, begrüßt das Urteil:
„Die meisten sind genervt von Cookie-Bannern – aber sie sind wichtig für die Privatsphäre. Genau deshalb ist eine echte Wahlmöglichkeit entscheidend. Dieses Urteil kann helfen, endlich flächendeckend datenschutzkonforme Lösungen zu etablieren.“

Fazit: Wer „Alle akzeptieren“ anbietet, muss auch „Alles ablehnen“ ermöglichen

Das Urteil macht deutlich: Die Gestaltung von Cookie-Bannern darf nicht einseitig zur Zustimmung verleiten. Webseitenbetreiber, die weiterhin auf manipulative Banner setzen, riskieren rechtliche Konsequenzen.

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Text basiert auf einer Pressemeldung vom Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Image by Susanne from Pixabay
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