Telefongespräche aufnehmen – so geht es und das sollte man beachten

Telefongespräche aufnehmen - so geht es und das sollte man beachten

Telefongespräche aufnehmen – so geht es und das sollte man beachten

Was ist technisch und rechtlich beim Aufzeichnen von Telefongesprächen zu beachten?

Telefongespräche dürfen und müssen in einigen Fällen aufgezeichnet werden. Wie das funktioniert und welche rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Mit welchen Geräten ist die Gesprächsaufnahme am Telefon möglich?

Für die Aufnahme eines Telefongesprächs benötigen Sie ein Festnetztelefon, ein mobiles Endgerät (Smartphone oder Tablet) oder einen Computer mit Headset-Anschluss. Bei Android-Geräten ist wichtig zu wissen, dass die Aufzeichnung eines Telefonats nur mit einer App möglich ist. Apps für Aufzeichnungen eines Gesprächs zeichnen nur die eigenen gesprochenen Wörter und Laute auf, nicht die des Gesprächspartners. Um die Stimme des Gesprächspartners aufzuzeichnen, gibt es einen einfachen Trick. Hier erläutert an der Call-Recorder-App:

Aktivieren Sie vor dem Telefonat die App für einen Mitschnitt des folgenden Gesprächs. Stellen Sie zu Beginn des Telefonats den Lautsprecher des Smartphones ein. Dadurch kann die App alle Geräusche in Ihrer direkten Umgebung aufzeichnen, also auch die Worte und Laute, die durch den Lautsprecher des Smartphones ertönen. Die Qualität des Mitschnitts gilt Erfahrungen nach als ausreichend.

Weitere Geräte für die Aufnahme eines Telefongesprächs, teils nicht in Europa, sondern ausschließlich in den USA erhältlich:
1. Induktionsspulenmikrofon – das Mikrofon wird mit Saugnäpfen am Telefonhörer befestigt und zeichnet das Gespräch vollständig auf. Das eignet sich zur Aufzeichnung von Gesprächen mit einem Festnetztelefon.
2. Aufzeichnungsgerät – dazu ist es sinnvoll, das Telefonat über den Lautsprecher zu führen, um das Gesagte des Gesprächspartners aufzunehmen.
3. Diktiergerät – für die Aufnahme ist es erforderlich, den Lautsprecher des Smartphones oder Festnetztelefons anzuschalten. Die Aufnahme ist meistens von geringer Qualität.

 

Wie kann man mit dem iPhone ein Telefonat aufnehmen?

Laden Sie die App „TapeACall“ aus dem Store herunter und installieren die App auf Ihrem iPhone. Die Aufzeichnung funktioniert bei eingehenden und ausgehenden Gesprächen. Wählen Sie dazu die gewünschte Zielrufnummer und öffnen Sie danach die App. Drücken Sie für eine Aufnahme den roten Button und das Gespräch wird aufgezeichnet. Erhalten Sie einen Anruf, so müssen Sie diesen erst annehmen, anschließend die App öffnen und den roten Button drücken, damit der Mitschnitt gestartet wird.

 

Wann besteht eine Aufzeichnungspflicht?

Dienstleister, die telefonisch ein Beratungsgespräch mit einem Kunden führen, sind verpflichtet, jedes Gespräch zu dokumentieren. Am einfachsten erfolgt das mit der Aufzeichnung eines Gesprächs. Der Dienstleister muss vor dem Gespräch den Kunden darüber informieren, dass das Beratungsgespräch aufgezeichnet wird. Das dient dem Verbraucherschutz. Durch die Gesprächsaufzeichnung am Telefon lässt sich im Rechtsstreit feststellen, ob der Kunde ausführlich über seine Rechte und Pflichten aufgeklärt wurde.

Dienstleister wie Banken, Kreditinstitute und weitere aus dem Finanzsektor müssen die Aufzeichnung zwischen fünf und zehn Jahre speichern. Das gilt sowohl für Telefonate als auch Videotelefonie.

Gespräche am Telefon werden mit einem MiFID-Recorder aufgezeichnet. Mit dem Rekorder ist es möglich “ per App Telefongespräche aufzeichnen “ zu lassen. Dazu muss die App aus dem Store heruntergeladen werden, anschließend ist sie auf dem Smartphone oder Tablet zu öffnen. Wählen Sie die Rufnummer des Gesprächspartners aus dem Telefonbuch oder tippen diese über das Nummernfeld ein. Die App fordert Sie nun auf, die Aufzeichnungsart auszuwählen. Anschließend wird das Gespräch direkt über die App aufgezeichnet und gespeichert. Sie können die Daten jederzeit auf einer Cloud auslagern.

 

Ist es strafbar, ein Gespräch aufzunehmen?

Die Frage ist grundsätzlich mit Ja zu beantworten. Für die Aufzeichnung von Telefongesprächen wird nach deutschem Recht die Zustimmung beider Gesprächspartner benötigt. Der Aufzeichner ist in der Beweispflicht und muss schriftlich nachweisen, dass der Gesprächspartner der Aufzeichnung des Telefonats zugestimmt hat. Mitschnitte von Telefonaten sind nicht als Beweismittel vor den Strafverfolgungsbehörden oder dem Gericht zulässig. Im Gegenteil, die heimliche Aufzeichnung eines Telefonats wird mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.

Wird das Telefonat mitgeschnitten, obwohl der Gesprächspartner vorher die Einwilligung ausdrücklich verweigert hat, das gilt auch bei Beratungsgesprächen zwischen einem Dienstleister und seinem Kunden, gilt das als strafrechtlicher Verstoß. Erlaubt ist ausschließlich die Gedächtniswiedergabe eines Telefonats. Der Inhalt muss nach bestem Gewissen geschildert werden, Unsicherheiten sind in den Aussagen als solche zu kennzeichnen.

 

Gibt es eine Ausnahme?

Besitzt der Aufzeichner eine Einstweilige Verfügung zu seinem Schutz und wird dieser während eines Telefonats durch die Person, gegen die die Verfügung besteht, bedroht oder kündigt die Person eine Straftat an, ist eine Aufzeichnung nach dem Bundesgerichtshof zulässig.

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