Wie funktioniert die digitale Zulassung?

Wie funktioniert die digitale Zulassung?

Wie funktioniert die digitale Zulassung?

Sowohl gewerbliche Autohändler als auch Privatpersonen haben mittlerweile seit September diesen Jahres die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge über eine Webseite des Bundesverkehrsamts zuzulassen. Im Vergleich zu der herkömmlichen Fahrzeugzulassung vor Ort zeigt sich dies nicht nur als schneller, sondern vor allem auch als kostengünstiger. Selbstverständlich gestaltet sich die digitale Zulassung zudem wesentlich bequemer.

Die neue Möglichkeit gründet auf der sogenannten „i-Kfz“-Richtlinie. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung erlaubt es darüber hinaus auch, ein Fahrzeug online umzuschreiben, wieder zuzulassen und außer Betrieb zu setzen.

Digitale Zulassung: So ist vorzugehen

Die Zulassung eines Fahrzeugs über das Internet ist auf der Webseite der zuständigen Behörde möglich. Ausgewählt wird die entsprechende Zulassungsstelle auf einem zentralen Online-Portal.

Für die digitale Fahrzeugzulassung ist ein neuer Personalausweis nötig, dessen Online-Ausweisfunktion aktiviert ist. Ebenfalls können Fahrzeuge mit einem elektronischen Aufenthaltstitel und PIN online angemeldet werden. Daneben wird auch ein Smartphone mit NFC-Chip oder ein Lesegerät benötigt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, fehlt nur noch die kostenfreie Ausweis-App 2. Für die Fahrzeugzulassung im Internet ist auch die Eingabe des Sicherheitscodes, welcher auf dem Fahrzeugbrief, also der Zulassungsbescheinigung Teil II, zu finden ist, nötig.

Im ersten Schritt muss dann eine Anmeldung mit dem Online-Personalausweis auf der Zulassungs-Webseite erfolgen. Auf dem Fahrzeugbrief ist der Sicherheitscode freizulegen. In eine Maske müssen dann verschiedene Daten, wie zum Beispiel die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die elektronische Versicherungsbestätigung, eingegeben werden. Der nächste Schritt besteht darin, ein vorher reserviertes Kennzeichen, beispielsweise ein Berliner Wunschkennzeichen, oder ein spontan gewähltes Kennzeichen auszuwählen. Die Gebühr für die Antragsstellung wird über ePayment, etwa per Kreditkarte, beglichen.

Danach findet die Überprüfung des Antrages durch einen Sachbearbeiter statt. Per Post erhält der Fahrzeughalter innerhalb von zwei bis drei Werktagen die nötigen Plaketten, die Fahrzeugpapiere und den Zulassungsbescheid. Die physischen Kennzeichen für das Fahrzeug müssen wie immer selbst gekauft werden. Dies ist jedoch auch mit wenigen Klicks im Internet möglich.

Neuerungen durch die Online-Zulassung Stufe 4

Mit der Stufe 4 der Online-Zulassung ist es nun auch möglich, das Fahrzeug umgehend nach der digitalen Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Somit ist die Wartezeit, bis die Plaketten und Dokumente eintreffen, nicht mehr relevant. Stattdessen darf nämlich der digitale Zulassungsbescheid als Nachweis genutzt werden. Dieser ist für zehn Tage gültig.

Diese Regelung umfasst auch die Beantragung von Saison- und Oldtimerkennzeichen sowie E-Kennzeichen. Neu ist außerdem, dass ebenfalls Zulassungsdienstleister, Autohändler und juristische Personen des Privatrechts das Online-System für die Kfz-Zulassung nutzen können. Eingespeist werden ihre Zulassungsanträge dabei in eine zentrale Großkundenschnittstelle des Kraftfahrt-Bundesamts.

Darüber hinaus ist es möglich, dass Versicherungsunternehmen die digitale Zulassung für ihre Kunden ausführen. Diese bedienen sich dabei einem Video-Ident-Verfahren, um die Identität des Fahrzeughalters zu bestätigen. In diesem Szenario wird demnach kein elektronischer Personalausweis benötigt.

Die Kosten für die Zulassung im Internet

Am 1. September 2023 sanken die Gebühren für die digitale Zulassung stark. Nun ist es jedoch teurer als zuvor, das Fahrzeug vor Ort bei der Zulassungsstelle anzumelden.

So kostet die digitale Erst- oder Wiederzulassung aktuell 12,80 Euro. Vor Ort im Straßenverkehrsamt werden 30 Euro verlangt. Nur 1,80 Euro kostet es, einen Pkw online abzumelden. Für die persönliche Abmeldung werden dagegen 12,80 Euro verlangt. Für das Umschreiben eines Fahrzeuges fallen auf digitalem Wege 12,10 Euro an, im Straßenverkehrsamt selbst ist der Service 15,10 Euro teurer.

Allerdings müssen bei den digitalen Services auch die Portokosten für den Versand der Dokumente einkalkuliert werden.

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