Arbeitszeit: Wie viele Stunden sind erlaubt?

Arbeitszeit: Wie viele Stunden sind erlaubt?

Arbeitszeit: Wie viele Stunden sind erlaubt?

Wie viele Stunden Arbeitnehmer arbeiten dürfen, wird in Deutschland durch das Arbeitszeitgesetz geregelt. Dieses schreibt ebenfalls vor, dass Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter in Form einer Zeiterfassung entsprechend nachhalten müssen.

Wie sich die Regelungen hinsichtlich der erlaubten Arbeitszeit im Detail gestalten, erklärt der folgende Beitrag.

Das Arbeitszeitgesetz – Die Regelungen

Die maximale Arbeitszeit an Werktagen beträgt acht Stunden, wobei laut dem Gesetz ebenfalls der Samstag als Werktag angesehen wird. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt somit acht Stunden an sechs Tagen, also 48 Stunden.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die maximale Arbeitszeit pro Tag auf zehn Stunden auszuweiten, allerdings muss dies dann innerhalb von 24 Wochen durch eine Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden pro Woche ausgeglichen werden.

Arbeitnehmer, die zum Beispiel wegen eines außergewöhnlich hohen Arbeitsaufkommens pro Tag in einer Woche zehn Stunden arbeiten, haben eine Wochenarbeitszeit an den Werktagen von 60 Stunden geleistet. Zulässig ist dies dann nur, wenn die 12-stündige Mehrarbeit innerhalb der Frist von 24 Wochen wieder ausgeglichen wird.

Im Rahmen einer Betriebsvereinbarung kann dem Betriebsrat eine Mitbestimmung über die Arbeitstaglänge eingeräumt werden.

Die Ausnahmen des Arbeitszeitgesetzes

In einem begrenzten Rahmen ist es jedoch auch möglich, Ausnahmen von der Regel zu machen. Diese können entweder durch die Aufsichtsbehörde oder einen Tarifvertrag definiert werden. Im Arbeitszeitgesetz sind sie unter dem Paragrafen sieben zu finden.

Beruht eine Betriebsvereinbarung auf einem Tarifvertrag oder liegt in diesem eine entsprechende Vereinbarung vor, ist es möglich, die Arbeitszeit auf zehn Stunden auszuweiten, wenn Bereitschaftsdienste oder eine Arbeitsbereitschaft in erheblichem Umfang in regelmäßigen Abständen vorliegen. Dann besteht auch die Möglichkeit, den Zeitraum von 24 Wochen zum Ausgleich zu verlängern, maximal auf ein Jahr.

Ohne einen Zeitausgleich lässt sich die Arbeitszeit pro Tag auf mehr als acht Stunden verlängern, wenn in dieser in erheblichem Umfang in regelmäßigen Abständen Bereitschaftsdienste oder Arbeitsbereitschaft vorliegen. Vorher müssen die Beschäftigten dazu jedoch freiwillig und schriftlich einem Zusatzvertrag zustimmen. Die Zustimmung lässt sich mit einer sechsmonatigen Frist jederzeit schriftlich widerrufen. Außerdem muss gewährleistet werden, dass die Gesundheit der Mitarbeiter zu keiner Zeit gefährdet ist.

Beschäftigte in öffentlichen Religionsgemeinschaften, dem öffentlichen Dienst, der Pflege und Betreuung von Menschen, der Behandlung und der Landwirtschaft sind von weiteren tarifverträglichen Öffnungsklauseln betroffen.

Regelungen aus nicht tarifgebundenen Betrieben können aus den Tarifverträgen übernommen werden, welche sie bei entsprechender Tarifbindung eigentlich betreffen würden. Zu übernehmen ist dann allerdings die vollständige tarifvertragliche Arbeitszeitregelung.

Außerdem ist es erforderlich, mit dem Personal- oder Betriebsrat eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung zu schließen. Falls kein Personal- oder Betriebsrat vorhanden ist, muss eine schriftliche Vereinbarung von beiden Seiten unterzeichnet werden. Derartige Abweichungen können auch in den Regelungen von öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften und Kirchen vorgesehen werden.

Bewilligungen der Aufsichtsbehörde

Es gibt darüber hinaus einige Fälle, in denen die zuständige Behörde für Arbeitsschutz eine längere Arbeitszeit pro Tag bewilligen kann. Dies gilt zum Beispiel für Montage- und Baustellen, kontinuierliche Schichtbetriebe, die zusätzliche Freischichten vorsehen und für Kampagnen- und Saisonbetriebe innerhalb der Saison, falls die durchschnittliche Arbeitszeit nicht über acht Stunden liegt.

Eine derartige Bewilligung ist ebenfalls möglich, wenn es sich um Situationen handelt, die das Interesse der Öffentlichkeit betreffen. Sämtliche Ausnahmen, die durch die Aufsichtsbehörde ausgesprochen werden, enthalten die Regelung, dass im Durschnitt von 24 Wochen die Arbeitszeit pro Woche 48 Stunden nicht überschreiten darf.

Für Stillende, Schwangere, Schwerbehinderte und Jugendliche sind abweichende Regelungen zu berücksichtigen.

Image by Susanne from Pixabay
Über Volker 1391 Artikel
Volker ist ein erfahrener Experte auf dem Gebiet der Digitalisierung und Smart-Technologie. Mit seiner langjährigen Erfahrung und seinem fundierten Fachwissen ist er ein vertrauenswürdiger Autor für Digital-Smartness.de. Seine Leidenschaft für innovative Technologien und sein Engagement für qualitativ hochwertige Inhalte spiegeln sich in seinen Beiträgen wider. Volker ist bestrebt, seinen Lesern fundierte Einblicke und praktische Tipps zu bieten, um ihnen dabei zu helfen, das Beste aus der digitalen Welt herauszuholen. Mit Volker als Autor können die Leser sicher sein, dass sie verlässliche und relevante Informationen erhalten, um ihre digitalen Fähigkeiten und ihr Verständnis kontinuierlich zu verbessern.