Mitarbeiterbeteiligung in Startups: Zu kleine Schritte

Mitarbeiterbeteiligung in Startups: Zu kleine Schritte

Mitarbeiterbeteiligung in Startups: Zu kleine Schritte

Der Bundestag entscheidet heute über das Fondsstandortgesetz, mit dem die Mitarbeiterbeteiligung in Startups erleichtert werden soll. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:

„Mit dem Fondsstandortgesetz will die Bundesregierung die Mitarbeiterbeteiligung für Startups voranbringen – aber es bleibt bei zu kleinen Schritten auf diesem Weg. Trotz monatelanger Debatten geht die Neuregelung immer noch an den Bedürfnissen der allermeisten Startups und ihrer Mitarbeiter vorbei.

So wird die sogenannte „dry income“-Problematik, die aktuell ein maßgeblicher Hinderungsgrund für die Mitarbeiterbeteiligung ist, leider nur halbherzig angegangen. Zwar sollen künftig Mitarbeiter ihre Anteile nicht mehr bereits bei der Überlassung versteuern müssen, wenn sie daraus noch gar keine Einnahmen erzielt haben. Bei einem Arbeitgeberwechsel oder nach Ablauf der im Gesetz vorgesehen Frist bleibt die Problematik aber unverändert bestehen. Die Gefahr, dass die Steuerlast schon vor etwaigen Einnahmen aus veräußerten Anteilen beglichen werden muss, ist damit nicht gebannt.

Auch kommen auf die Startups schwierige und streitanfällige Bewertungen der an die Mitarbeiter überlassenen Beteiligungen sowie weitere Aufzeichnungspflichten zu. Damit wird in Deutschland die Beteiligung von Mitarbeitern für Startups im Vergleich zu anderen Ländern eher unattraktiv bleiben, was beim Wettbewerb um die besten Expertinnen und Experten einen klaren Nachteil bedeutet.

Eine sehr viel einfachere Lösung wäre gewesen, die Vorteile aus der Mitarbeiterbeteiligung insgesamt wie Kapitaleinkünfte zu behandeln und sie erst dann der Besteuerung zu unterwerfen, wenn die Beteiligung veräußert wird.

Erfreulich ist, dass der steuerliche Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen signifikant über der ursprünglichen geplanten Summe von 360 Euro liegt. Allerdings bleibt der Freibetrag damit weiterhin deutlich hinter den Regelungen in anderen Ländern und hinter dem eigentlich notwendigen Freibetrag von mindestens 5.000 Euro zurück.“

Quelle Pressemeldung von  Bitkom