Ergonomische und korrekte Ausstattung des Homeoffice

Ergonomische und korrekte Ausstattung des Homeoffice
In Zeiten von Homeoffice und Schreibtischarbeit kommt die ergonomische Ausstattung am Arbeitsplatz vieler zu kurz. Oftmals sitzt man am eigenen Schreibtisch wie man möchte, nicht immer aber wie es physiologisch für den Körper korrekt wäre. Die langfristige und unangenehme Folge solcher Fehlhaltungen und der fehlenden Ergonomie: Verspannungen, Rücken- und Nackenschmerzen bis hin zu chronischer Migräne!

Ergonomische und korrekte Ausstattung des Homeoffice

Durch das Corona-Virus bedingt wurden viele Mitarbeitenden von Firmen, Unternehmen und anderen Insitutionen in die Homeoffice-Arbeit geschickt. Viele Menschen mussten daher in den eigenen vier Wänden und am eigenen Schreibtisch arbeiten. Doch in den meisten Fällen ist der eigene Arbeitsplatz bzw. die Ausstattung des Homeoffice nicht ergonomisch gestaltet. Doch mittlerweile werden Arbeitgeber zumindest in einigen Punkten dazu verpflichtet, Ergonomie am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Denn dies erhöht nicht nur die Produktivität der Mitarbeiter, sondern bewahrt auch vor gesundheitlichen Schäden und körperlichen Spätfolgen durch Fehlhaltungen!

 

Wer zahlt die Ausstattung des Homeoffice?

Innerhalb der juristischen Literatur ist diese rage rechtlich gesehen nicht leicht zu bestimmen: Da sich die vorhandene „Arbeitsstättenverordnung“ (ArbStättV) aktuell ausdrücklich nur auf Telearbeitsplätze und nicht auf das Homeoffice als eine mobile Form des Arbeitens beziehe, greifen die rechtlichen Grundlagen dieser Verordnung bislang nicht konsequent genug. Telearbeitsplatze sind Arbeitsplätze, die der Arbeitgeber in den privaten Räumlichkeiten seiner Arbeitnehmer mit Arbeitsmitteln, Möbeln und Kommunikationseinrichtungen versieht.

Für ebendiese Telearbeitsplätze ist der Arbeitgeber laut Verordnung verpflichtet, bestimmte Vorgaben zu befolgen: So darf der Arbeitsplatz nicht die Gesundheit des Arbeitenden gefährden und muss als sicher eingestuft werden. Um dies gewährleisten zu können, sollten die Büromöbel bspw. ergonomisch angepasst sein, die Raumgröße adäquat zur Arbeit sein und die Beleuchtung ausreichend Licht spenden. Genaue Vorgaben zum Arbeitsplatz bei Formen der Telearbeit finden Sie im Anhang 6 der ArbStättV im Abschnitt „Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen“.

Die Ausstattung des Homeoffice ist an dieser Stelle nicht eindeutig festgelegt: Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht ausdrücklich und per Verordnung dazu verpflichtet ist, die Kosten für Ausstattungsobjekte wie Möbel, Technik und andere Arbeitsmittel zu übernehmen. Hier muss im individuellen Falle entschieden werden: Hat der Arbeitnehmer innerhalb seiner gewöhnlichen Arbeitsform einen fest eingerichteten Arbeitsplatz mit Bildschirm, so kann das Homeoffice als Telearbeitsplatz gesehen werden.

Für Beschäftigte, die von unterwegs aus oder direkt beim Kunden arbeiten, greift die Verordnung hingegen nicht. In der Regel muss der Arbeitnehmer die Kosten für die Ausstattung des Homeoffice nicht selbst tragen, da er grundsätzlich durch die Arbeitsstättenverordnung geschätzt ist. In der praktischen Umsetzung stellen sich aber viele Arbeitgeber quer: Das gilt vor allem bei größeren Anschaffungen wie Möbeln, weniger für kleinere Arbeitsmittel, die die meistens Chefs mittlerweile bereitwillig in den Anschaffungskosten übernehmen.

 

Was muss der Arbeitgeber für den Arbeitsplatz im Homeoffice bereitstellen?

Grunsätzlich muss der Arbeitgeber alle diejenigen Hilfsmittel und das Mobiliar bereitstellen, welches benötigt wird, um die geforderte Arbeitsleistung zu erbringen. Da er sowohl für den Arbeits- als auch den Gesundheitsschutz seiner Mitarbeitenden verantwortlich ist, müsste er sich eigentlich jeden Homeoffice-Platz einzeln vor Aufnahme der Tätigkeit ansehen und eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Typische Gefährdungen stellen am heimischen Arbeitsplatz oftmals ungeeignete Tische und Stühle dar, die eine ungünstige Sitzhaltung herbeiführen und auf Dauer zu Rückenproblemen führen. Um dies zu vermeiden, hat der Arbeitgeber die Aufgabe – unter Einhalt der Maßgaben der Arbeitsstättenverordnung sowie der jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften der einzelnen Berufsgenossenschaften – für eine ergonomische Ausstattung des Homeoffice zu sorgen!

 

Wie groß muss der eingerichtete Arbeitsplatz im Homeoffice sein?

Der Arbeitgeber hat zudem klare Vorgaben bezüglich der Größe des Homeoffices zu beachten. Denn neben der korrekten und sicheren Ausstattung des Homeoffice sorgen auch die richtige Raum- und Arbeitsplatzgröße für die Wahrung der physischen und psyschichen Gesundheit seiner Mitarbeiter. Konkrete Anforderungen an die Arbeitsumgebung sind dabei:

  • Der Arbeitsraum muss über eine Fläche von mindestens 8 qm² bis 10 qm² verfügen.
  • Der Arbeitstisch darf die Mindestgröße von 160 cm mal 80 cm nicht unterschreiten.
  • Der Bürodrehstuhl muss über eine neigbare Rückenlehne und Höhenverstellbarkeit verfügen.
  • Ausreichende Beleuchtungs- und Sonnenschutzmaßnahmen müssen gewährleistet sein bzw. ermöglicht werden.

 

Wie kann ich das eigene Homeoffice ergonomisch korrekt einrichten?

Für die ergonomische Auststattung des Homeoffice sollten neben dem Mobiliar zunächst grundlegende Arbeitsgegenstände (z.B. Maus und Tastatur) hinsichtlich ergonomischer Kriterien ausgewählt werden: So sollte beispielsweise die Maus an der linken Seite (bei Rechtshändern) eine Einkerbung vorweisen, auf welcher das Daumengelenk platziert werden kann und sich zudem optimal an die übrigen Fingergelenke in ihrer Rundug anpassen.

Daneben zählt der Bürostuhl zu einem der wichtigsten Einrichtungsgegenstände für das Homeoffice und sollte im Hinblick auf die Ergonomie eine besondere Aufmerksamkeit bekommen: Viele Menschen arbeiten im Sitzen und benötigen daher einen ergonomisch-geformten, d.h. individuell anpassbaren Stuhl. Ein derartiger Stuhl unterstützt die Wirbelsäule durch seine leichte S-Form der Lehne und erlaubt dadurch auch zügige Positionswechsel. Einige qualitativ-hochwertige Ergonomie-Stühle bieten zudem eine individuelle Einstellung der Armlehnen.

Ebenfalls wichtig für eine korrekte Austattung des Homeoffice ist die Beachtung der Beinfreiheit unter dem Schreibtisch: Viele kleine Bewegungen der Beine (Ausstrecken, Vor- und Zurückrollen des Bürostuhls, ab und an Aufstehen) fördern das Wohlbefinden und fördern die Durchblutung des Unterkörpers! Hier kommt der Ergonomie-Schreibtisch zum Einsatz: Auch er sollte auf die indiviuell perfekte Arbeitshöhe einzustellen sein und zudem genügend Arbeitsfläche bieten. Erst mit diesem Möbelstück tritt gemeinsam mit der guten Sitzhaltung durch den Ergonomie-Bürostuhl eine physiologisch sinnvolle Ausstattung des Homeoffice gewährleistet werden!

 

Was sind die Vorteile eines ergonomischen Arbeitsplatzes?

Ein ergonomisch und korrekt ausgestatteter Platz zum Arbeiten sollte keinen Luxus darstellen, sondern eine absolut zwingende Notwendigkeit – dies gilt auch für die Auststattug des Homeoffice! Möchte Ihr Chef das nicht einsehen, können Sie ihn auf die wirtschaftlichen Faktoren hinweisen, auf welche sich Ergonomie am Schreibtisch vorteilig auswirkt: Denn ein ergonomisch-geformter Bürostuhl und ein verstellbarer, flexibler Monitor dank Monitorarm kosten dem Unternehmen weitaus weniger als ein krankheitsbedingter Fehltag!

Durch eine gute Austattung des Homeoffice hinsichtlich Ergonomie und Gesundheitsschutz können Haltungsschäden und schwere Krankheitsbilder an der Rückenpartie vorgebeut werden. Das reduziert gleichzeitig die Gefahr von langen Ausfallzeiten. Zudem dienen modern und ergonomisch eingerichtete Schreib- und Arbeitplätze als Quelle für Produktivität und Motivation! Das Ergebnis: Glückliche und gesunde Mitarbeiter im Homeoffice!

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