BSI und die Cyber-Sicherheitsbehörde von Singapur erkennen Cyber-Sicherheitskennzeichen gegenseitig an

BSI und die Cyber-Sicherheitsbehörde von Singapur erkennen Cyber-Sicherheitskennzeichen gegenseitig an

BSI und die Cyber-Sicherheitsbehörde von Singapur erkennen Cyber-Sicherheitskennzeichen gegenseitig an

Der Vizepräsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Dr. Gerhard Schabhüser, und der Chief Executive der Cyber Security Agency Singapore (CSA), David Koh, haben auf der diesjährigen Singapore International Cyber Week (SICW) eine bilaterale Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung des Cybersecurity Labelling Scheme (CLS) und des deutschen IT-Sicherheitskennzeichens unterzeichnet.

Mit sofortigem Inkrafttreten der Vereinbarung können Produkte mit dem deutschen IT-Sicherheitskennzeichen des BSI in Singapur ein Cybersecurity Label der Stufe 2 erhalten. Kennzeichen aus Singapur der Stufe 2 oder höher ermöglichen es Herstellern, ein vereinfachtes Antragsverfahren zur Erteilung des deutschen IT-Sicherheitskennzeichens zu durchlaufen. Die Vereinbarung umfasst die vom BSI veröffentlichte Produktkategorie Smarte Verbrauchergeräte. Dieser liegt maßgeblich der europäische IoT-Basis-Standard ETSI EN 303 645 zugrunde.

Durch die gemeinsame Vereinbarung mit der CSA baut das BSI als Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes die Kooperation mit internationalen Cyber-Sicherheitsbehörden weiter aus. Bei der Fortentwicklung des deutschen IT-Sicherheitskennzeichens legt das BSI besonderen Wert auf einen bestmöglichen Gleichlauf mit bestehenden und zukünftigen europäischen und internationalen Cyber-Sicherheitskennzeichen. Mit der gegenseitigen Anerkennung nimmt das BSI seine Rolle als Wegbereiter und Gestalter der sicheren Digitalisierung nicht nur in Deutschland, sondern auch auf internationaler Ebene wahr. Die gemeinsame Vereinbarung bestätigt die Bedeutung des IT-Sicherheitskennzeichens als Blaupause für die Gestaltung europäischer und internationaler Kennzeichen.

Mit Hilfe des IT-Sicherheitskennzeichens können sich Verbraucherinnen und Verbraucher über die von Herstellern und Anbietern zugesicherten Sicherheitseigenschaften vernetzter, internetfähiger Produkte und Dienste ganz einfach per Kurzlink oder QR-Code informieren. Das BSI erteilt das IT-Sicherheitskennzeichen, nachdem ein Hersteller geprüft sowie nachvollziehbar und plausibel erklärt hat, dass sein Gerät oder Dienst spezifische, sicherheitsrelevante Produktanforderungen erfüllt.

Pressemeldung von  BSI