Einsatz von künstlicher Intelligenz im Justizvollzug nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte

Einsatz von künstlicher Intelligenz im Justizvollzug nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte

Einsatz von künstlicher Intelligenz im Justizvollzug nur unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, ruft die Regierungsfraktionen im Niedersächsischen Landtag dazu auf, den geplanten Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in Justizvollzugsanstalten maßvoll und unter strikter Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu gestalten. Sie reagiert damit auf den Antrag „Einsatz künstlicher Intelligenz zur Suizidprävention und Verbesserung der Sicherheit in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten“, der am 17. März von den Fraktionen von SPD und CDU in den Landtag eingebracht worden ist.

„Der Einsatz von KI-Systemen bedeutet in der Regel einen tiefen Eingriff in die Grundrechte und Freiheiten der betroffenen Personen, da hierbei häufig massenhaft Daten verarbeitet und automatisierte Entscheidungen getroffen werden“, so Thiel. Deshalb sei es wichtig, für die Verwendung dieser Technologien in Justizvollzugsanstalten zunächst eine Rechtsgrundlage zu schaffen.

„Jede Maßnahme, die dabei helfen kann Suizide in Justizvollzugsanstalten zu verhindern, ist erwägenswert“, sagt die Landesdatenschutzbeauftragte. Dies sollte sich aber auf eigens für Suizidgefährdete vorgesehene und besonders gesicherte Hafträume beschränken. Eine umfassende Beobachtung sämtlicher Hafträume und gemeinschaftlich genutzter Bereiche durch KI zur Suizidprävention oder zur allgemeinen Erhöhung der Sicherheit wäre dagegen kaum zu rechtfertigen. „Wenn eine Vielzahl unbeteiligter Inhaftierter, deren Verhalten keinen besonderen Anlass zur Beobachtung gegeben hat, dennoch einem permanenten Überwachungsdruck ausgesetzt wird, würde das in unverhältnismäßiger Weise in deren Grundrechte eingreifen“, so Thiel.

„Ich begrüße es, dass offensichtlich in den Regierungsfraktionen bereits eine gewisse Sensibilität für die datenschutzrechtlichen Herausforderungen dieses Vorhabens besteht“, sagt die LfD Niedersachsen. „Diese Sensibilität muss sich dann aber auch in der praktischen Umsetzung niederschlagen. Ich fordere den Landtag und das Justizministerium daher auf, meine Behörde frühzeitig in die weiteren Schritte einzubinden.“

Quelle Pressemeldung von  Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen