Datenschutz- und rechtskonforme Webseiten

Datenschutz- und rechtskonforme Webseiten

Datenschutz- und rechtskonforme Webseiten

Kaum ein Unternehmen kann es sich heute leisten auf einen Internetauftritt zu verzichten. Eine Webseite oder Onlinepräsenz ist mehr als nur eine Visitenkarte des Unternehmens, bietet sie gleichzeitig auch effektive Möglichkeiten für das Marketing. Ob Start-up oder Großunternehmen, bei der Gestaltung von Webseiten müssen zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden, um rechtlich und Datenschutz-technisch abgesichert zu sein. In den vergangenen Jahren hat sich diesbezüglich einiges geändert und es ist wichtig, sich mit den Einzelheiten auseinanderzusetzen.

 

Rechtliche Verschärfung in den letzten Jahren

Webseitenbetreiber müssen zunächst einmal darauf achten, alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten zu erfüllen. Dazu zählt in erster Linie ein rechtskonformes Impressum sowie eine Datenschutzerklärung. Darüber hinaus haben sich mit den Verschärfungen der DSGVO auch Hinweispflichten bezüglich eingesetzter Cookies geändert. Im Falle einer Missachtung der gesetzlichen Vorschriften drohen Abmahnungen und hohe Geldbußen. Was also müssen Webseitenbetreiber beachten, wenn es darum geht eine Webseite Datenschutz- und rechts-konform zu betreiben?

 

Allgemeines

Sowohl das Impressum als auch die Datenschutzerklärung sollten von allen Seiten und Unterseiten aus mit wenigen Klicks erreichbar sein. Darüber hinaus dürfen keinerlei Urheberrechte oder anderweitige Schutzrechte verletzt werden, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Abmahnungen können bereits dann erfolgen, wenn etwa lizenzfreie Stockbilder auf der Seite verwendet werden aber der Bildquellennachweis nicht richtig oder überhaupt nicht gesetzt wird.

 

Impressum

Nutzer einer Webseite sollen durch das Impressum die Möglichkeit haben zu erkennen, wer die jeweilige Webseite betreibt und wie man den verantwortlichen Seitenbetreiber erreichen kann. Es hilft Verbrauchern zudem Rückschlüsse auf die Seriosität der Webseite zu ziehen. Sowohl das Telemediengesetz als auch der Rundfunkstaatsvertrag sehen eine Impressumspflicht vor. Je nachdem ob es sich um eine private oder kommerzielle Webseite handelt, gilt es dabei unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen. Zu den Mindestbestandteilen eines Impressums gehören folgende Angaben:

  • Name und lieferfähige Anschrift des Unternehmens / des Seitenbetreibers
  • bei juristischen Personen die Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen
  • E-Mail-Kontakt und Telefonnummer
  • ggf. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, Handelsregister, Genossenschaftsregister o.ä
  • ggf. Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Hinweis auf die Möglichkeit der europäischen Online-Streitbeilegung

 

Die DSGVO

Die europäische Datenschutzgrundverordnung ist bereits seit 2016 in Kraft und muss spätestens seit Mai 2018 von jedem kommerziellen Webseitenbetreiber eingehalten werden. Die Verordnung wurde erlassen, um die Sammlung, Verarbeitung und den Umgang mit personenbezogenen Daten EU-weit zu vereinheitlichen und so die Verbraucherrechte und deren Sicherheit im Netz zu stärken. Seit der Einführung gibt es allerdings regelmäßige Einwände und Kritik an den Regelungen, was zu zahlreichen Überarbeitungen der Verordnung geführt hat. Wesentliche Veränderungen bestehen hier in den ausgeweiteten Dokumentationspflichten sowie in der Stärkung der Betroffenenrechte. Unter anderem folgende Kriterien müssen nun in allen kommerziellen Webseiten umgesetzt werden:

  • Rechtmäßigkeit
    Webseitenbetreiber haben erhöhte Auskunftspflichten Nutzern gegenüber und müssen transparent mit den erhobenen Daten umgehen.
  • Zweckbindung
    Es dürfen nur solche Daten erhoben werden, die einem konkreten Zweck dienen.
  • Datenminimierung
    Der Umfang der erhobenen Daten soll auf ein Minimum heruntergefahren werden, das beinhaltet auch die Löschung von personenbezogenen Daten.
  • Integrität und Vertraulichkeit
    Nur zwingend notwendige Instanzen und Drittanbieter dürfen zugriff auf die erhobenen Daten haben bzw. nur an solche dürfen entsprechende Daten weitergeleitet werden.
  • Rechenschaftspflicht
    Der verantwortliche Seitenbetreiber ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich und muss dies im Zweifel nachweisen können.

 

Datenschutzerklärung

Die DSGVO verpflichtet Webseitenbetreiber zu wesentlich mehr Transparenz beim Datenschutz. In der Verordnung sind die rechtlichen Grundlagen zur Verarbeitung personenbezogener Daten klar geregelt. Besucher und Nutzer einer Webseite müssen in der Datenschutzerklärung darüber informiert werden, welche persönlichen Daten erfasst, gespeichert und verwendet werden. Neben der Verwendung von Cookies und anderen Analyse- und Trackingdiensten müssen auch Logfiles und Registrierungsmöglichkeiten in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden. Inhaltlich muss die Datenschutzerklärung gemäß den Vorgaben des Artikel 13 DSGVO angefertigt werden. Folgende vier Punkte müssen in jedem Fall in der Erklärung vorkommen:

  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten bzw. des Verantwortlichen
  • alle datenschutzrechtlich relevanten Informationen, welche auf der Webseite verarbeitet oder gespeichert werden
  • eine vollständige liste aller Drittanbieter-Tools und Services (Cookies, Social Media etc.)
  • Rechte der Nutzer nach Artikel 12ff DSGVO

 

Cookie-Richtlinie

Sofern die Webseite Cookies nutzt müssen Besucher mit einem separaten Cookie-Hinweis auf diesen Umstand aufmerksam gemacht werden. Ein alleiniges Erwähnen der Nutzung von Cookies ist nicht mehr zulässig. Nach der sogenannten Opt-In muss der Nutzer einer Verwendung von Cookies explizit und aktiv zustimmen, was einige Anforderungen an den Cookie-Hinweis stellt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Cookies, die für den Betrieb einer Webseite notwendig sind. Unter folgendem Link erfährt man alle Einzelheiten rund um den Cookie Hinweis.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten sich Webseitenbetreiber an die genannten Anforderungen halten und sich intensiv mit der DSGVO auseinandersetzen.

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Über Volker 1390 Artikel
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