Bitkom zum Gesetz gegen Hasskriminalität
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat heute ein Gutachten veröffentlicht, das das jüngst verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität in Teilen als verfassungswidrig ansieht.
Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
„Mit seinem Gutachten bestätigt der Wissenschaftliche Dienst die seit langem bekannte Kritik am Gesetz gegen Hasskriminalität: Die Pflicht für soziale Netzwerke, auf Verdacht massenhaft IP-Adressen an das BKA zu übermitteln, ist unverhältnismäßig und daher nicht verfassungsgemäß. Bei Datenauskünften muss immer die Verhältnismäßigkeit abgewogen werden. Das Gesetz gegen Hasskriminalität setzt dieses Prinzip aber außer Kraft. Mit einer verpflichtenden Ausleitung von Nutzerdaten ist es hochwahrscheinlich, dass viele Bürger auf Jahre in einer BKA-Verdachtsdatei landen – ohne selbst davon zu wissen. Laut dem wissenschaftlichen Dienst wäre es dem Bundeskriminalamt aus verfassungsrechtlichen Gründen untersagt, die von sozialen Netzwerken übermittelten IP-Adressen für eine Nutzeridentifizierung zu verwerten – damit liefe das neue Gesetz ins Leere.
Rechtsextremismus, Hass und Hetze müssen im Internet genauso entschieden bekämpft und strafrechtlich verfolgt werden wie in der analogen Welt. Das ist unstrittig. Es ist gleichwohl bedauerlich, dass in diesem überhasteten Gesetzgebungsprozess kein ernsthafter Dialog zwischen allen Beteiligten stattgefunden hat, um eine praktikable und grundrechtskonforme Lösung zu erarbeiten. Jetzt sollten die Versäumnisse im Gesetzgebungsprozess aufgeholt und ein von Grund auf neues Gesetz erarbeitet werden.“
Quelle Pressemeldung von Bitkom