23,8 Millionen Bürger machen Steuererklärung im Internet
- Zahl der Online-Steuererklärungen steigt um 3 Prozent
- Ende Juli ist Abgabefrist für Einkommenssteuererklärungen
Steuern sparen ganz ohne Papierkram: Immer mehr Bundesbürger machen Schluss mit der Zettelwirtschaft und reichen ihre Steuerklärung einfach online beim Finanzamt ein. 23,8 Millionen Steuerzahler gaben ihre Einkommenssteuererklärung für das Steuerjahr 2018 über das Internet ab. Das ist ein Anstieg um 3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr mit 23,1 Millionen Online-Steuererklärungen. Das berichtet der Digitalverband Bitkom auf Basis von Daten der Finanzverwaltung, die den Online-Dienst Elster betreibt.
„Während die Digitalisierung der Verwaltung insgesamt nur langsam vorankommt, ist die Online-Steuererklärung ein Vorzeigebeispiel für einen bürgerorientierten digitalen Staat. Wer mit dem Finanzamt elektronisch kommuniziert, spart Aufwand, Zeit und Nerven – so sollte es bei allen Verwaltungsdienstleistungen sein“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.
Bei Gewerbetreibenden akzeptieren die Finanzbehörden mittlerweile ausschließlich elektronische Steuererklärungen. Bei Privatpersonen ist das dagegen grundsätzlich keine Pflicht. Ein großer Teil nutzt Software-Angebote kommerzieller Anbieter oder schaltet Steuerberater ein. „Um Elster weiter voranzubringen, sollte die Finanzverwaltung intensiver mit privaten Anbietern zusammenarbeiten, insbesondere bei den Schnittstellen zur Datenübermittlung“, ergänzt Berg.
Wer zu spät abgibt, muss mit Sanktionen rechnen
Ende Juli endet die Abgabefrist für Einkommenssteuererklärungen für das Steuerjahr 2019. Wer seine Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat bis zum 1. März 2021 Zeit, weil der 28. Februar auf ein Wochenende fällt. Wer die Frist verpasst, dem droht ein Verspätungszuschlag.
Wer jedoch aufgrund der Corona-Krise nicht in der Lage ist, die Abgabefrist einzuhalten, kann beim zuständigen Finanzamt mit formlosem Schreiben eine Fristverlängerung beantragen. Das Schreiben sollte die eigene Steuernummer und eine Begründung für die Fristverlängerung enthalten.
Belege müssen nur noch auf Nachfrage eingereicht werden
Belege und separate Aufstellungen müssen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht mehr an das Finanzamt versenden. Es reicht aus, wenn diese für mögliche Rückfragen aufbewahrt werden. Denn die meisten für die Besteuerung wichtigen Nachweise werden von Dritten, etwa Arbeitgebern, Banken und Sozialversicherungen, in digitaler Form an die Finanzverwaltung übermittelt und können automatisch in die Steuererklärung übernommen werden. Damit ist die Bearbeitung der Steuererklärung in der Regel durchgängig elektronisch und automatisch möglich.
Verschiedene Wege zur Online-Steuererklärung
Bei der Online-Steuererklärung haben Verbraucher die Wahl zwischen Steuerprogrammen, die von klassischer Download-Software über mobile Apps bis zu browserbasierten Lösungen reichen. Privatwirtschaftliche Anbieter legen großen Wert auf Benutzerorientierung und geben zusätzliche Tipps zum Steuern sparen. Aktuell können außerdem das Programm Elster-Formular oder Mein Elster von der Finanzverwaltung genutzt werden. Das Programm Elster-Formular bietet die Finanzverwaltung in diesem Jahr zum letzten Mal an. Dieser Service wird eingestellt.
Hinweis zur Methodik: Die Angaben zur Zahl der elektronischen Einkommensteuererklärung basieren auf Daten der Finanzverwaltung.
Quelle: Pressemeldung Bitkom