Softwareanwendungen erleichtern Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung

Softwareanwendungen erleichtern Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung

Softwareanwendungen erleichtern Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung

  • Jedes zweite Unternehmen hat Softwaretools für DS-GVO im Einsatz
  • Am 28. Januar ist Europäischer Datenschutztag

Für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung setzen viele Unternehmen auf technische Unterstützung. Fast jedes zweite Unternehmen (48 Prozent) hat für die Umsetzung spezielle Softwaretools genutzt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen aus Deutschland.

Der Großteil hat dafür auf am Markt verfügbare Software zurückgegriffen, die für das jeweilige Unternehmen angepasst wurden. Gut ein Drittel (36 Prozent) gibt dies an. Weitere 11 Prozent haben marktübliche Softwaretools ohne individuelle Anpassung eingesetzt und 3 Prozent der Unternehmen haben Softwarelösungen für sich entwickeln lassen. Nur 1 Prozent hat für diesen Zweck selbst neue Software entwickelt.

„Die umfangreichen Dokumentations- und Informationspflichten der DS-GVO erzeugen hohe Aufwände in Unternehmen“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. „Softwarelösungen helfen dabei, das gesamte Datenschutzmanagement effizient zu steuern und aktuell zu halten.“

 

Überprüfung der DS-GVO in 2020

Im vergangenen September hatte erst jedes vierte Unternehmen (25 Prozent) die Umsetzung der DS-GVO vollständig abgeschlossen. Für das laufende Jahr hatte die EU-Kommission eine grundsätzliche Überprüfung der neuen Datenschutzregeln geplant.

Aus Bitkom-Sicht braucht es vor allem mehr Klarheit und Vereinheitlichung der Auslegung in Europa und eine risikoorientierte Abstufung der Pflichten. „Die DSGVO hat einen grundsätzlichen Geburtsfehler: Sie unterscheidet nicht zwischen Vereinen, Startups oder Großkonzernen und nicht ausreichend zwischen den verschiedensten Datenverarbeitungsprozessen“, so Dehmel. Statt alle über einen regulatorischen Kamm zu scheren, sollten Art und Umfang der Datenverarbeitungen ausschlaggebend für die Regelanwendung sein. Außerdem sollte die Datennutzung im Forschungsumfeld besser möglich sein.

„Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz dürfen nicht durch starre Gesetze ausgebremst werden. Gleichzeitig muss die Privatsphäre auch bei der Nutzung dieser Technologien sicher gewährleistet werden. Dafür müssen wir noch stärker technische Ansätze wie die Pseudonymisierung und Anonymisierung von Daten fördern. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland wird künftig entscheidend sein, wie wir Daten nutzbar machen“, so Dehmel.

 

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 503 für den Datenschutz verantwortliche Personen (Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, IT-Leiter) von Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.

Quelle: Pressemeldung Bitkom

 

Image by Susanne from Pixabay
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