Sicherheit geht vor: Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (E-Check)

DGUV 3

Sicherheit geht vor: Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (E-Check)

Mit dem E-Check wird geprüfte Sicherheit für Elektrogeräte und den damit einhergehenden Installationen gewährleistet. Diese Prüfung schafft nicht nur Gewissheit in puncto Sicherheit, damit lassen sich auch erhebliche Kosten einsparen. Alle relevanten Informationen sind in diesem Beitrag zu lesen.

 

Was ist die DGUV 3?

Die Abkürzung steht für Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Diese und weitere Vorschriften der DGUV zeigen die verbindlichen Pflichten in Bezug auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz an. Davon betroffen ist jedes Unternehmen und auch jeder Versicherungsnehmer der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Kennziffer 3 geht spezifisch auf die Sicherheitsaspekte bezüglich elektrischer Betriebsmittel ein, welche im gewerblichen Bereich Anwendung finden.

 

Welche Betriebsmittel müssen geprüft werden?

Alle öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen sind zur Prüfung ihrer elektrischen Geräte verpflichtet. Dazu gehören Folgende:

  • Ortsgebundene elektrische Betriebsmittel
  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • Stationäre und nicht stationäre elektrische Anlagen
  • Elektrische Maschinen

Was sind ortsveränderliche Betriebsmittel?

Dabei handelt es sich um Betriebsmittel, welche sich leicht bewegen, beziehungsweise transportieren lassen und an einen Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. In diese Kategorie gehören:

  • Handgeführte Elektrowerkzeuge
  • Tischsteckdosen
  • Drucker

Was sind ortsgebundene Betriebsmittel?

Diese Betriebsmittel wurden fixiert, sind also fest angebracht. Sie weisen keine Vorrichtung zum Tragen auf und lassen sich nur schwer beziehungsweise nicht bewegen. In diese Kategorie fallen auch Betriebsmittel, welche temporär fixiert sind und deren Betrieb über bewegliche Leitungen realisiert wird.

Was sind elektrische Anlagen?

Dabei handelt es sich um elektrische Anlagen, welche aus mehreren elektrisch betriebenen Arbeitsmitteln zusammengeschlossen wurden.

 

Was ist der Unterschied zwischen DGUV A3 und DGUV V3?

Hier gibt es keinen Unterschied zwischen der DGUV A3 und DGUV V3. Die Namensänderung wurde im Zuge eines Zusammenschlusses der öffentlichen Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften umgesetzt, wobei die Regelwerke vereinheitlicht wurden.

 

Wie wird die Prüfung nach DGUV V3 durchgeführt?

Die Überprüfung wird als VDE Prüfung oder häufig auch als E-Check bezeichnet. Im Rahmen dessen kommt eine Elektrofachkraft zum Einsatz, welche den ordnungsgemäßen Zustand elektrischer Betriebsmittel überprüft. Dabei wird zugleich die Funktionsfähigkeit der Betriebsmittel und der Schutz vor möglichen Stromschlägen geprüft. Sämtliche Geräte werden im Zuge des E-Check einzeln geprüft. Die DGUV Vorschrift 3 sieht vor, die Prüfung in drei Bereiche zu unterteilen:

  • Besichtigung
  • Messung
  • Erprobung

Während der Besichtigung ist die Elektrofachkraft dazu angehalten, alle Betriebsmittel auf folgende Aspekte zu überprüfen:

  • Defekte beziehungsweise ungeeignete Leitungen
  • Beschädigungen am Gehäuse
  • Beschädigte Steckvorrichtungen
  • Fehlender Knickschutz
  • Defekte oder fehlende mechanische Schutzeinrichtungen
  • Zustand der Abdeckungen

Im Anschluss wird ein potenzieller Stromschlag von der Elektrofachkraft geprüft. Dabei werden entsprechende Schutzmaßnahmen in Augenschein genommen. Außerdem wird geprüft, ob die Grenzwerte eingehalten werden, welche durch die DGUV 3 vorgegeben sind.

 

Wer darf die Prüfung nach DGUV 3 durchführen?

Hier werden klare Anforderungen von der Betriebssicherheitsverordnung, der TRBS 1203 und der DGUV V3 vorgeschrieben, wobei der Gesetzgeber zwei Personengruppen erwähnt. Während die TRBS und BetrSichV von befähigten Personen sprechen, gibt die DGUV eine Elektrofachkraft vor. Beide Parteien müssen über folgende Befähigungen verfügen:

  • Abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes elektrotechnisches Studium
  • Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung
  • Regelmäßige Weiterbildungen (theoretisch und praktisch) mit entsprechenden Nachweisen

Der Unternehmer trägt zwar die Verantwortung, darf die Prüfung jedoch an eine Elektrofachkraft übertragen. Diese muss vom Unternehmer schriftlich bestellt werden. Die Art und der Umfang der VDE-Prüfung werden von der Elektrofachkraft festgelegt. Es ist nicht gestattet von unterwiesenen Personen unterstützt zu werden, obgleich sogenannte Prüfteams gebildet werden können.

Beim E-Check dürfen ausschließlich geeignete Prüf- und Messgeräte zum Einsatz kommen, welche es ermöglichen das Ergebnis leicht ablesen zu können. Die Elektrofachkraft trägt die Verantwortung für Sicherheit, Qualifikation und Qualität.

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