Sicherheit: DGUV V4 sollte Ihnen ein Begriff sein

Sicherheit: DGUV V4 sollte Ihnen ein Begriff sein

Sicherheit: DGUV V4 sollte Ihnen ein Begriff sein

Bei sämtlichen Betriebsmittel, insbesondere bei elektrischen Anlagen, ist es von großer Bedeutung, dass diese stets einwandfrei funktionieren – vor allem hinsichtlich der Sicherheit der Mitarbeiter. Unternehmen sollten die Vorschriften der DGUV V4 daher unbedingt bekannt sein.´

Die meisten Unfälle im Betrieb ereignen sich im Übrigen im Niederspannungsbereich mit Geräten, welche über herkömmliche Steckdosen betrieben werden. Die damit verbundenen Gefahren werden in vielen Fällen unterschätzt.

Unternehmen müssen die gesetzlichen Anordnungen daher stets befolgen, um keine vermeidbaren Risiken einzugehen. Die DGUV V4 dient beispielsweise dazu, die Entstehung von Bränden durch Kurzschlüsse zu verhindern.

DGUV V4 – Das steckt dahinter

Mit der Vorschrift DGUV V4 werden die Prüfungsstandards von elektrischen Betriebsmitteln in Deutschland geregelt. Die Richtlinie legt so unter anderem fest, welche Art der elektrischen Geräte geprüft werden müssen, wer diese prüfen darf und in welchen Abständen die Prüfungen stattfinden müssen.

Der Geltungsbereich der DGUV V4 erstreckt sich über sämtliche Bereiche, in denen im beruflichen Kontext elektrische Betriebsmittel und Anlagen eingesetzt werden. Die DGUV V4 gibt außerdem vor, dass die jeweiligen Führungskräfte dafür verantwortlich sind, dass keine Sicherheitsrisiken im Umgang mit den Geräten in Erscheinung treten.

Unternehmen, die über keine komplexen Produktionsstätten oder große Büroräumlichkeiten verfügen, können die Prüfung nach der DGUV V4 in der Regel recht schnell abschließen. Eine komplette Befreiung von der Überprüfungspflicht liegt jedoch in den meisten Fällen nicht vor. Besonders im aktuellen digitalen Zeitalter werden schließlich in nahezu allen Firmen elektronische Geräte eingesetzt, ob Wasserkocher oder Smartphone. Die ausgiebige Kontrolle ist gesetzlich immer vorgeschrieben, wenn Geräte mit Akkuspeicher oder Stromzufuhr verwendet werden.

Das sind die Unterschiede zu der DGUV V3

Viele der existierenden Vorschriften zur Unfallverhütung weisen gewisse Gemeinsamkeiten auf. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass sie auf ähnlichen Prinzipien basieren. Eine Ausnahme bilden in diesem Zusammenhang jedoch die DGUV V3 und die DGUV V4.

Im Fokus der beiden Verordnungen stehen jeweils elektrische Betriebsmittel und Anlagen. Die beiden Regelungen besitzen die gleiche Paragrafenanzahl, die sich auch wörtlich sehr ähnlich sind. Dennoch ist eine Unterteilung der beiden Vorschriften nötig. Der größte Unterschied liegt nämlich darin, dass die Geltungsbereiche der beiden Regelungen klar voneinander abgegrenzt sind. Die DGUV V3 bezieht sich auf elektrische Geräte, die gewerblich genutzt werden.

Im Gegensatz dazu geht es bei den Vorgaben der DGUV V4 um öffentliche-einrichtungen, welche vom deutschen Staat verwaltet werden. Zum Beispiel zählen dazu kommunale Institutionen und Verwaltungsgebäude, wie öffentliche Badeanstalten, Bildungseinrichtungen, Behörden und Ämter, Seniorenheime, Jugendzentren, Tagesstätten, Kindergärten und Kulturschauplätze.

Die Fristen der DGUV V4

Geht es um die Durchführung der Prüfung nach der DGUV V4, bestehen durchaus einige Freiheiten für die Entscheidungsträger. Somit bestimmt stets die individuelle Situation, wann die regelmäßigen Kontrollen stattfinden. Eine Ausnahme besteht nur bei der anfänglichen Aktivierung der Anlagen und Geräte sowie nach längeren Unterbrechungen, beispielsweise aufgrund von Instandsetzungsarbeiten.

Die Fristen sind nach dem Paragrafen 5 der DGUV V4 dabei so zu gestalten, dass eine rechtzeitige Feststellung von erwartbaren Mängeln sichergestellt ist. Es ist zu empfehlen, dass diese Bewertung durch einen qualifizierten Elektrofachbetrieb vorgenommen wird, um bei einem Schadenfall stets auf der sicheren Seite zu sein.