Digitalisierung muss zentraler Bestandteil der EEG-Novelle sein

Digitalisierung muss zentraler Bestandteil der EEG-Novelle sein

Digitalisierung muss zentraler Bestandteil der EEG-Novelle sein

Ohne ein digitales Verteilnetz als Basisinfrastruktur wird die Energiewende kaum gelingen. Davor hat der Digitalverband Bitkom in einer Stellungnahme zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2021 gewarnt. Das EEG 2021 soll an diesem Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Derzeit endet für viele geförderte Photovoltaik-Anlagen wie Photovoltaik die 20-jährige Vergütung, aufgrund einer immer noch nur rudimentären digitalen Infrastruktur im Verteilnetz sind aber häufig die Kosten für die Einspeisung des Stroms höher als die zu erzielenden Erträge.

„Die erneuerbaren Energien müssen sich nun unter Marktbedingungen weiter entwickeln. Ein solcher Markt kann nur mit Hilfe digitaler Technologien entstehen“, sagt Bitkom-Energieexperte Robert Spanheimer. Nur mit einem wirklich digitalen Verteilnetz könnten zum Beispiel Nachbarn Strom tauschen oder das neue Elektroauto günstig laden, wenn der Wind weht oder die Sonne scheint.

Bitkom drängt daher unter anderem auf eine Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts, der nach langer Verzögerung Anfang des Jahres gestartet ist. Laut Gesetz muss die Telekommunikationsanbindung der Smart Meter aus Sicherheitsgründen über Glasfaser oder Mobilfunk erfolgen, was oftmals am Hausanschluss nicht möglich ist. Deshalb muss die Vorbereitung eines Einbauplatzes für Smart Meter in die Förderprogramme für die Gebäudesanierung und den Breitbandanschluss aufgenommen werden.

Auch bei Neubauten muss ein Anschlussplatz für intelligente Messsysteme mit geplant werden. Spanheimer: „Von Smart Metern kann mit entsprechenden Anwendungen jeder einzelne Kunde profitieren. Sie sind aber auch ein entscheidender Teil einer modernen Netzinfrastruktur als Grundlage für das Energiesystem der Zukunft.“

Zugleich schlägt Bitkom vor, den Verbrauchern mehr Möglichkeiten zu geben, selbst einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. So sollten Mieter und Eigentümer von Wohnungen, die Strom produzieren und ins Netz einspeisen, mit Einfamilienhausbesitzern gleichgestellt werden.

„Die EU wünscht sich den aktiven Verbraucher, hier bleibt der EEG-Entwurf deutlich hinter den europäischen Vorgaben zurück und muss nachgebessert werden“, so Spanheimer. „Nach dem Willen der EU soll der sogenannte Prosumer in den Mittelpunkt rücken. Das heißt zum Beispiel, dass der Eigenverbrauch bei kleineren Anlagen von Abgaben und Umlagen befreit wird und neue Vermarktungsformen wie Peer-to-Peer ermöglicht werden.“

Quelle Pressemeldung von  Bitkom

Image by Susanne from Pixabay
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