Software patentieren lassen – Softwarepatent

Software patentieren lassen - Softwarepatent

Software patentieren lassen – Softwarepatent

Software ist in keinem Lebensbereich mehr verzichtbar. Sie macht Computer anwendbar und digitale Verarbeitung möglich. Neben Basisfunktionen wie Abbilden, Kommunizieren, Schreiben und Speichern nutzen Sie Anwendungssoftware wegen ihrer genial wirkenden Vereinfachung von Abläufen. An diesem Punkt stellt sich die Frage, ob Patente diese Ideen und Innovationen schützen – das Softwarepatent.

Die Bandbreite umfasst alle denkbaren und nicht denkbaren digitalen Bedienungshilfen von der Schaffung und Verwaltung von Inhalten bis zur Kontrolle und Steuerung von Gerät, Maschinen und Technik. Wenn Sie einen Patentantrag einreichen, wendet das Patentamt grundsätzlich die gleichen Prüfungsschritte wie für jedes andere Patent an.

Die Programmierung wird auf ihre inhaltliche Idee und Funktion, ihre Innovation und Neuheit, die dahinterstehende erfinderische Arbeit und die gewerbliche Anwendbarkeit und Nutzbarkeit geprüft. Die Ablehnungsquote ist hoch.

 

Patentfähig ist der Lösungsweg mit digitaler Flankierung

Im Fachjargon stoßen Sie auf den Begriff der computerimplementierten Erfindung. Sie sind, wie ihre artverwandten Programme für Datenverarbeitungsanlagen, zuerst einmal als Patente nicht zugelassen. Wenn Sie die Software in eine Lehre einbetten, die zur Lösung einer konkreten technischen Aufgabe führt.

Diese Handlungsanweisung mit begleitend genutzter Programmierung ist patentfähig. Der konkrete Programmiercode gehört nicht in die Patente, sondern ins Urheberrecht. Somit rückt auch der Quellcode in den Hintergrund, der in einem Patentantrag meist nicht angegeben wird, in den Hintergrund. Prüfern des Patentamts ist es nahezu unmöglich, einen unkommentierten Quellcode auszuwerten und zu beurteilen.

 

Softwarepatent: Neu oder nicht neu – das ist hier die Frage

Häufig finden Sie in mutmaßlich neuen Softwarelösungen fortentwickelte Varianten, die auf anderen bereits bestehenden Entwicklungen basieren. Um die Patentfähigkeit zu bewerten, wird der Grad der Veränderung berücksichtigt. Dabei hilft die Betrachtung, ob ein konkretes technisches Problem auf neue Form – oder nur anders – gelöst wird.

Wenn die technische Lehre beziehungsweise der Lösungsweg eine technische Aufgabenstellung und ein Problem auf neue Art löst, ist ein Patent möglich. Die Software kommt dabei aber nie über die Rolle eines Erfüllungsgehilfen hinaus. Wenn Sie ein Patent beantragen, müssen Sie die technischen Eigenschaften und Merkmale bestmöglich dokumentieren, um Ihre erfinderische Aktivität zu belegen. Die gewerbliche Anwendbarkeit hat in diesem Zusammenhang nur geringe Bedeutung.

 

Alternative Schutzmaßnahmen

Generell sollen Patentvergaben den Erfinder einer Sache vor Nachahmern schützen. Das bezieht sich besonders auf das wirtschaftliche Partizipieren bei der gewerblichen Ausbeute. Ob für niedergelegte Programmiercodes die Patente der beste, richtige und sichere Weg dazu sind, ist fraglich. Software bewegt sich als Zwitter zwischen geistigem und handwerklichem Inhalt.

Das Schreiben von Befehlsketten und Programmierungen weist Ähnlichkeit mit dem geistigen Eigentum von Autoren, Mathematikern und Textern auf. Auswirkungen und Ergebnisse wie Steuerungsmechanismen tendieren stärker in die handwerklich praktische Richtung. Ähnlich pendelnd verhält sich die Interpretation zur Patentfähigkeit.

Ein herkömmliches Buch wird nicht durch ein Patent geschützt. Ausnahme ein Aufklappbuch, auch als Pop-up-Buch oder Leporello bekannt, darstellen. Es grenzt an die Funktion eines Spielzeugs. Werkzeuge wie das Copyright, der Gebrauchsmusterschutz, das Urheberrecht oder eine Wort-/Bildmarke schützen Anwendungsoftware häufig effektiver.

 

Softwarepatent:Umstrittene Standpunkte zum Thema

Die schwer zu ziehenden Grenzen bereiten nicht nur dem Patentamt Kopfzerbrechen. In der öffentlichen Diskussion kritisieren viele Fachleute und Laien generell die Möglichkeit, Patente auf Software zu erteilen. Patente schützen seit Beginn der Industrialisierung die Investitionen erfinderischer und innovativer Unternehmen beim Eintritt in den Markt.

Der Aspekt der Investition fällt bei Software weg. Hinzu kommt die schwierige Beurteilung von Rechtslagen, die im Zweifelsfall den teuren Advokaten der Großunternehmen ein effektives Werkzeug bietet, ein Marktsegment gegen unliebsame Konkurrenz abzuschirmen.

 

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